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ÖNORM EN ISO 23266

Bodenbeschaffenheit - Verfahren zur Bestimmung der Wirkungen von kontaminierten Böden auf die Reproduktion von Hornmilben (Oppia nitens) (ISO 23266:2020)

NORMA vydána dne 1.10.2021

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The information about the standard:

Designation standards: ÖNORM EN ISO 23266
Publication date standards: 1.10.2021
The number of pages: 41
Approximate weight : 123 g (0.27 lbs)
Country: Austrian technische Norm
Kategorie: Technické normy ÖNORM

Annotation of standard text ÖNORM EN ISO 23266 :

Dieses Dokument legt eines der Verfahren zur Bewertung der Lebensraumfunktion von Böden und zur Bestimmung der Wirkungen von Bodenkontaminationen und einzelnen chemischen Substanzen auf die Reproduktionsleistung der Hornmilbe Oppia nitens bei Aufnahme über die Haut und mit der Nahrung. Diese (28-tägige) Dauerprüfung ist auf Böden und Bodenmaterialien unbekannter Beschaffenheit (z. B. Altlasten, veränderte Böden, Böden nach einer Sanierung, landwirtschaftlich genutzte oder andere Böden, bei denen ein Prüfanlass besteht, und Abfallmaterialien) anwendbar. Dieses Verfahren ist weder als Ersatz für Prüfungen mit Regenwürmern oder Collembolen anzuwenden, da es eine andere taxonomische Gruppe (= Milben; d. h. Arachniden) in den Fokus stellt, noch als Ersatz für die Raubmilbenprüfung, da diese Art eine andere trophische Ebene und ökologische Nische repräsentiert. Die Wirkungen von Substanzen werden unter Verwendung von Standardboden, vorzugsweise einem definierten künstlichen Bodensubstrat, beurteilt. Bei kontaminierten Böden werden die Wirkungen im Prüfboden und in einem Kontrollboden bestimmt. In Abhängigkeit von der Zielsetzung der Untersuchung sollte für den Kontrollansatz und das Substrat zum Strecken bzw. Verdünnen (Verdünnungsreihen von kontaminiertem Boden) entweder ein nicht kontaminierter Boden mit ähnlichen Eigenschaften wie die zu prüfende Bodenprobe (Referenzboden) oder ein Standardboden (z. B. künstlicher Boden) verwendet werden. Es werden Informationen darüber gegeben, wie dieses Verfahren zur Prüfung von Substanzen unter gemäßigten Bedingungen anzuwenden ist. Dieses Dokument ist nicht anzuwenden für Substanzen, bei denen der Luft/Boden-Verteilungskoeffizient größer als 1 ist oder bei denen der Dampfdruck bei 25 °C 300 Pa übersteigt.