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ÖNORM EN 9115

Qualitätsmanagementsysteme - Anforderungen an Organisationen der Luftfahrt, Raumfahrt und Verteidigung - Mitgelieferte Software (Ergänzung zu EN 9100)

NORMA vydána dne 15.8.2018

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The information about the standard:

Designation standards: ÖNORM EN 9115
Publication date standards: 15.8.2018
The number of pages: 29
Approximate weight : 87 g (0.19 lbs)
Country: Austrian technische Norm
Kategorie: Technické normy ÖNORM

Annotation of standard text ÖNORM EN 9115 :

Es gelten die Anforderungen von EN 9100 zuzüglich der folgenden Präzisierung für Software. Diese Europäische Norm ergänzt die Normanforderungen von EN 9100 bezüglich der mitgelieferten Software und enthält Anforderungen des Qualitätsmanagementsystems an Organisationen, die mitgelieferte Software und Dienstleistungen für die Luftfahrt-, Raumfahrt- und Verteidigungsindustrie entwerfen, entwickeln und/oder herstellen. Das umfasst, wenn gefordert, auch Unterstützungssoftware, die bei der Entwicklung und Instandhaltung mitgelieferter Software und Dienstleistungen eingesetzt wird. Die mitgelieferte Software darf eigenständig, eingebettet, eine mobile Anwendung oder in den Zielcomputer ladbar sein. Die mitgelieferte Software darf auch Teil von Dienstleistungen sein (z. B. Cloud-Umgebung, Webhosting-Lösungen oder -Plattformen). Wenn eine Hardware-Beschreibungssprache (en: Hardware Description Language, HDL) oder eine Sprache höherer Ordnung als Quelle für das Design elektronischer Hardware genutzt wird (z. B. Anwendungsspezifische Integrierte Schaltung [en: Application Specific Integrated Circuit, ASIC], Programmierbare Logische Schaltung [en: Programmable Logic Device, PLD]), müssen Organisation und Kunde und/oder externe Anbieter den Umfang, in dem diese Ergänzung angewendet wird, vereinbaren. Wenn handelsübliche (COTS) Software oder Fertig-Software in das zu liefernde Produkt integriert wird, müssen Organisation und Kunde den Umfang, in dem diese Ergänzung angewendet wird, vereinbaren. Für den Zweck dieses Dokumentes werden die Begriffe "Produkt" und "Software-Produkt" als gleichbedeutend angesehen. Für den Zweck dieses Dokumentes darf der Begriff "Dienstleistungen" als ein Produkt angesehen werden.