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ÖNORM EN 14960-4

Aufblasbare Spielgeräte - Teil 4: Zusätzliche sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für Bungeeruns

NORMA vydána dne 1.5.2025

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The information about the standard:

Designation standards: ÖNORM EN 14960-4
Publication date standards: 1.5.2025
The number of pages: 15
Approximate weight : 45 g (0.10 lbs)
Country: Austrian technische Norm
Kategorie: Technické normy ÖNORM

Annotation of standard text ÖNORM EN 14960-4 :

Dieses Dokument legt zusätzliche sicherheitstechnische Anforderungen an aufblasbare Bungeeruns fest und sollte in Verbindung mit Teil 1 gelesen werden (siehe Anhang A). Dieses Dokument ist für aufblasbare Spielgeräte anwendbar, die für die Benutzung durch Personen mit einer Mindestkörperhöhe von 1 200 mm und einer Höchstmasse von 120 kg vorgesehen sind. Dieses Dokument legt sicherheitstechnische Anforderungen für ein aufblasbares Spiel fest, bei dem die Hauptaktivität darin besteht, horizontal gegen ein befestigtes Bungee-Elastikseil anzulaufen. Es legt Maßnahmen für die Handhabung von Gefahren und auch für die Begrenzung von Unfällen der Benutzer auf ein Mindestmaß fest, die von den mit der Konstruktion, Herstellung und Lieferung des aufblasbaren Spieles befassten Stellen zu beachten sind. Es legt die mit dem Gerät mitzuliefernden Informationen fest. Die Anforderungen wurden unter Berücksichtigung des Risikofaktors auf der Grundlage verfügbarer Daten festgelegt. Dieses Dokument legt die Anforderungen fest, durch die die Benutzer vor Gefahren geschützt werden, die diese möglicherweise nicht vorhersehen könnten, wenn sie das Gerät bestimmungsgemäß oder wie vernünftigerweise vorhersehbar benutzen. Dieses Dokument gilt nicht für aufblasbare Spiel- und Freizeitgeräte zur Verwendung auf dem Wasser, aufblasbares Spielzeug für den privaten Gebrauch, Tragluftbauten und die nur zum Schutz und zur Rettung eingesetzten aufblasbaren Geräte oder andere Arten von aufblasbarem Spielzeug, bei dem die Hauptbetätigung nicht das horizontale Anlaufen gegen ein befestigtes Bungee-Elastikseil ist. Um die Anwendung dieses Dokumentes nicht nur auf die Geräte zu beschränken, die derzeit in Gebrauch sind, und um Gestaltungsspielraum für die Herstellung neuer Geräte zuzulassen, werden in Abschnitt 3 lediglich die grundlegenden Formen von Geräten und Bewegungen festgelegt.